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Warum basiert die Bewertung des Erhaltungszustands des Wolf im Bericht der Bundesregierung an die Europäische Kommission für den Zeitraum von 2019 bis 2024 nicht zusätzlich auch auf Daten des Monitoringjahres 2023/2024?“
Jan Strohe2025-11-13T13:06:00+01:00
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