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Sieht die Bundesregierung hinsichtlich der am 24. Februar 2015 getroffenen Vereinbarung zum Kirchenasyl zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und den Kirchen Handlungsbedarf, und wenn ja, welchen konkreten Handlungsbedarf sieht sie?
Jan Strohe2025-07-24T15:06:27+02:00
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