Fragen von Andreas Bleck, MdB
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Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl begangener Straftaten in Form von illegalem Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten innerhalb Deutschlands (inbegriffen der Strafverfolgung und Aufklärung)?
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Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele dieser Straftaten von deutschen, europäischen sowie außereuropäischen Personen, Kartellen, Netzwerken begangen wurden?
Antwort der Bundesregierung
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Die Bundesregierung hat Kenntnisse zum illegalen Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten innerhalb Deutschlands soweit Bundes- (Ein- und Ausfuhr) bzw. Landesbehörden über nach dem Bundesnaturschutzgesetz eingeleitete Strafverfahren berichten. Verfügbare Übersichten stellt das Bundesamt für Naturschutz, z. B. zu „Verstöße gegen Artenschutzbestimmungen und ihre Ahndung“, getrennt nach Bundes- oder Landesbehörden, unter www.bfn.de/themen/cites/statistik/anderestatistiken.html zur Verfügung.
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Entsprechende Statistiken werden nicht erstellt.