Fragen von Andreas Bleck, MdB

  1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl begangener Straftaten in Form von illegalem Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten innerhalb Deutschlands (inbegriffen der Strafverfolgung und Aufklärung)?

  2. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele dieser Straftaten von deutschen, europäischen sowie außereuropäischen Personen, Kartellen, Netzwerken begangen wurden?

Antwort der Bundesregierung

  1. Die Bundesregierung hat Kenntnisse zum illegalen Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten innerhalb Deutschlands soweit Bundes- (Ein- und Ausfuhr) bzw. Landesbehörden über nach dem Bundesnaturschutzgesetz eingeleitete Strafverfahren berichten. Verfügbare Übersichten stellt das Bundesamt für Naturschutz, z. B. zu „Verstöße gegen Artenschutzbestimmungen und ihre Ahndung“, getrennt nach Bundes- oder Landesbehörden, unter www.bfn.de/themen/cites/statistik/anderestatistiken.html zur Verfügung.

  2. Entsprechende Statistiken werden nicht erstellt.